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AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ParkourONE GmbH (03.12.2018)

Die ParkourONE GmbH beinhaltet ParkourONE Schweiz und die ParkourONE Academy. Im Folgenden wird für sowohl für die gesamte ParkourONE GmbH als auch für die ParkourONE Academy nur die Bezeichnung ParkourONE verwendet.
Der Unterricht von ParkourONE zeichnet sich durch ein diszipliniertes Training mit klaren Strukturen aus. Die Schulung von Geist und Körper nach den Erkenntnissen von TRuST bildet die Grundlage unseres Unterrichtes. Die Bildungsziele nach TRuST sind Persönlichkeitsentwicklung, Werthaltung und Gesundheitsförderung mit dem Oberziel des Wohlstandes. Die Teilnehmer_innen / Schüler_innen sind sich bewusst, dass alle Trainingslektionen an öffentlichen Plätzen und in Parks stattfinden und somit keine Umkleiden sowie sanitäre Anlagen von ParkourONE zur Verfügung gestellt werden können. Grundsätzlich findet der Unterricht bei jeder Witterung im Freien statt.

1 GELTUNG DER AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Angebote/Dienstleistungen der ParkourONE GmbH („ParkourONE“) mit Teilnehmer_innen / Schüler_innen und anderen Vertragspartnern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG KLASSE / WORKSHOP / KURS

  1. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, welche die Kenntnisnahme der aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterrichts der ParkourONE GmbH durch eine rechtsgültige Unterschrift bestätigen.
  2. Berechtigt zur regelmäßigen Teilnahme an regelmäßigen Unterrichtsangeboten sind nur Teilnehmer_innen / Schüler_innen, die einen entsprechenden Vertrag mit der ParkourONE GmbH geschlossen haben.
  3. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt bei KIDS-Klassen 6 Jahre und bei allen weiteren Unterrichtsangeboten 12 Jahre. Die Teilnahme unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n.
  4. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die sich 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn am Treffpunkt einfinden. Zu spät kommende Teilnehmer_innen / Schüler_innen können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Spätestens 10 Minuten nach Unterrichtende verlassen die ParkourONE Trainer_innen den Trainingsort und die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer_innen / Schüler_innen seitens der ParkourONE GmbH und seinen Erfüllungsgehilfen / bevollmächtigten Personen endet.
  5. Eventuelle körperliche Beeinträchtigungen und psychische Erkrankungen müssen ParkourONE sowie den jeweiligen Trainer_innen vor Ort mitgeteilt werden. Die ParkourONE GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch solche Vorerkrankungen entstehen.
  6. Teilnahmeberechtigt sind aus sicherheitstechnischen Gründen nur Personen, die der Unterrichtssprache Deutsch sicher folgen können. Individuelle Angebote in anderen Unterrichtssprachen erstellen wir auf Anfrage.
  7. Das Mitführen von Tieren während des Unterrichts ist nicht gestattet.
  8. Unter Umständen werden während des Unterrichts Film- und/oder Fotoaufnahmen für Publikationen angefertigt. Die Aufnahmen werden ausschließlich für die ParkourONE GmbH genutzt und nicht an Dritte weitergeben. Die Teilnehmer_innen / Schüler_innen erklären sich mit der Unterzeichnung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Film- und/oder Fotoaufnahmen einverstanden.

3 HAFTUNG

  1. Die Teilnahme an den Klassen, Kursen oder Workshops oder die Nutzung des ParkourONE Parkour-Parks erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Die ParkourONE GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Teilnehmer_innen / Schüler_innen.
  2. Die Teilnehmer_innen / Schüler_innen / Nutzer_innen gehen die besonderen körperlichen Belastungen des Unterrichts / Trainings im Parkour Park bewusst und eigenverantwortlich ein.
  3. Jede_r Teilnehmer_in / Schüler_in einer Klasse / eines Workshops sowie Nutzer_innen des Parkour Parks hat größtmögliche Rücksicht auf andere Teilnehmer_innen / Schüler_innen / Nutzer_innen zu nehmen und sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung für sich oder Dritte nicht eintritt. Er/Sie hat ferner damit zu rechnen, dass er/sie durch andere Teilnehmer_innen / Schüler_innen oder Nutzer_innen gefährdet werden könnte und muss eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge treffen.
  4. Alle gesperrten oder nicht explizit als relevant gekennzeichneten oder vom Headcoach vorgestellten Bereiche der Trainingsumgebung während des Unterrichts oder des ParkourONE Parkour-Parks dürfen nicht betreten werden bzw. zu Trainingszwecken verwendet werden.
  5. Durch die im Detail unnormierbare Beanspruchung der Unterrichtsumgebung oder des ParkourONE Parkour-Parks, kann es jederzeit zu Instabilität von Hindernissen kommen. Die ParkourONE GmbH übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit und Stabilität der Hindernisse oder anderer Trainingsgeräte.
  6. Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere zur Aufsicht bevollmächtigte Personen haften für ihre Kinder oder zur Aufsicht anvertraute Personen.
  7. Auf persönliche Garderobe, Taschen / Rucksäcke und Wertgegenstände ist eigenverantwortlich zu achten. Für Verlust oder Diebstahl übernimmt die ParkourONE GmbH keinerlei Haftung.
  8. Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Mitarbeiter von ParkourONE, behält sich die ParkourONE GmbH das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen den/die Teilnehmer_in geltend zu machen.

4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERTRAGSAUFLÖSUNG

  1. Regelmässige Klassen sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten, Abonnemente, Zahlungsfristen und -modalitäten sind den Anmeldeblättern / Klassenverträgen oder der jeweiligen Rechnung zu entnehmen und sind verbindlich. Die Preise der Angebote verstehen sich inkl. 7.7% Mehrwertsteuer.
  2. Bei unregelmässigen Angeboten wie Workshops oder Kursen erfolgt die Regelung der Kosten, Fristen und Zahlungsmodalitäten über den jeweiligen Auftraggeber/Partner oder entsprechend der jeweiligen Ausschreibung.
  3. Bestimmungen zu Ferien und Abwesenheiten finden sich auf den entsprechenden Anmeldeblättern / Klassenverträgen und sind verbindlich. Bei unentschuldigten Absenzen können entsprechend den Bestimmungen auf den entsprechenden Anmeldeblättern / Verträgen Strafgebühren erhoben werden, verpasste Lektionen können nicht nachgeholt werden.
  4. Die Kündigungsfrist von regelmässigen Klassen beträgt 1 Monat auf Monatsende und eine Vertragskündigung ist jeweils schriftlich (per Email) an academy.schweiz@parkourone.com einzureichen. Laufende Monate müssen beglichen werden und es erfolgt keine Rückerstattung.

5 VERÄNDERUNGEN, BESCHÄDIGUNGEN UND SONSTIGES IM PARKOUR PARK

  1. Alle Aufbauten und Trainingsgeräte an Objekten und Bauten der Unterrichtsumgebung in den Klassen, Kursen oder Workshops oder im ParkourONE Parkour-Park dürfen von den Teilnehmer_innen / Schüler_innen / Nutzer_innen in keiner Form manipuliert, verändert oder abgebaut werden.
  2. Beschädigungen oder sonstige Veränderungen an der Aufbauten im Trainingsbereich oder Objekten und Bauten der Unterrichtsumgebung in Klassen oder Workshops sind unverzüglich dem anwesenden Headcoach oder Bevollmächtigten von ParkourONE zu melden.
  3. Das Mitnehmen von Tieren in den Trainingsbereich des ParkourONE Parkour-Parks ist verboten, außerhalb des Trainingsbereiches bedarf es der Genehmigung durch einen Bevollmächtigten der ParkourONE GmbH.
  4. Rauchen und offenes Feuer ist während des Unterrichts sowie dem gesamten Bereich des ParkourONE Parkour-Parks untersagt.

6 HAUSRECHT / WEISUNGSBEFUGNIS

  1. Das Hausrecht über den ParkourONE Parkour-Park üben die ParkourONE GmbH sowie deren beschäftigte Trainer_innen oder andere Bevollmächtigte aus.
  2. Den Weisungen der beschäftigten Trainer_innen der ParkourONE GmbH oder anderer Bevollmächtigter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss der Teilnehmer_innen / Schüler_innen aus dem Unterricht führen.
  3. Bei Verstoß gegen obige Geschäftsbedingungen behält sich die ParkourONE GmbH vor, Verweise oder Hausverbot auszusprechen. Das Recht der ParkourONE GmbH, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

7 DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Abwicklung eines Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir werden die Daten nicht an Dritte weitergeben, verkaufen oder vermieten. Des Weiteren gilt unsere Datenschutzerklärung: (https://parkourone.com/datenschutz/). Ausgenommen von dieser Regelung sind Bild- und Tonrechte, die von den Teilnehmenden vor, während oder nach einer Unterrichtseinheit sowie von Teilnehmenden beim Trainieren im Parkour Park entstanden sind. Ton und Bildmaterial, welches unter oben genannten Umständen entstanden sind darf die ParkourONE GmbH zu Werbezwecken einsetzen.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, falls dispositives Recht nicht zur Verfügung steht, eine andere wirksame und durchführbare Bestimmung an Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung zu setzen, durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird. Entsprechendes gilt für Lücken dieser Vereinbarung.
  2. Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen der ParkourONE GmbH und den Teilnehmer_innen / Schüler_innen entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Bern vereinbart.
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